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22.10.2020
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Verleger vor Gericht

Südtirol stellt Verleger vor Gericht

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

Pestizide sind in Südtirol auch einen Monat nach Eröffnung des Gerichtsprozesses gegen unseren Agrarreferenten Karl Bär noch Gift für die Meinungsfreiheit. Zwar schien für kurze Zeit der Erfolg zum Greifen nah: Nach dem immensen öffentlichen Interesse für den Fall gab Landesrat Arnold Schuler sein „Tiroler Wort“, dass die Klagen zurückgenommen würden. Doch wie viel dieses Versprechen wirklich wert war, erfuhren wir kurze Zeit später, als er den Rückzug vom Rückzug einleitete. Plötzlich sollten wir Bedingungen erfüllen, um uns von der Bedrohung des Gerichtsprozesses freizukaufen. Weil wir uns aber weiterhin keinen Maulkorb verpassen lassen, verlangen Arnold Schuler und über tausend Obstbäuerinnen und -bauern nach wie vor, dass wir strafrechtlich verfolgt werden.

Doch damit nicht genug: Heute wird in Bozen darüber verhandelt, ob auch gegen den Geschäftsführer des oekom Verlags Anklage erhoben wird. Dessen angebliches Verbrechen: Er verlegte ein Buch, in dem die schwerwiegenden Folgen des Pestizideinsatzes in Südtirol für Mensch und Natur beschrieben werden. Nicht nur Kritiker:innen der intensiven Südtiroler Obstwirtschaft sollen zum Schweigen gebracht werden – selbst der Überbringer der schlechten Nachricht soll sich nun vor Gericht verantworten müssen. Auch aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts sollen vor Gericht gezerrt werden, damit nach dem Willen der Kläger in Zukunft nicht mehr nur zwei, sondern gleich neun Personen angeklagt werden! Lesen Sie mehr dazu in unserer Meldung. 

Helfen Sie uns und dem oekom verlag, die Meinungsfreiheit zu verteidigen und machen Sie über Social Media auf diesen Angriff auf demokratische Grundrechte aufmerksam! 

Material für soziale Netzwerke
Vielen Dank für Ihre Solidarität – gemeinsam werden wir diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit abwehren!

Frankreichs Bienengift-Verbot rechtens
Frankreich: Bienengift-Verbot rechtens
Der Einsatz von fünf Insektengiften aus der Gruppe der Neonicotinoide, die für Bienen hochgefährlich sind, ist in Frankreich seit 2018 verboten. Der französische Pflanzenschutzverband wollte dies nicht hinnehmen und klagte dagegen. Nun kam das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union: Die erlassenen Verbote waren rechtens. Warum die Pestizide trotzdem bald wieder auf Frankreichs Äckern landen, lesen Sie in unserer Meldung.
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Gericht stoppt Brennelemente-Export
Gericht stoppt Brennelemente-Export
Etappensieg für unser Klagebündnis: Vorläufig darf die Atomfabrik in Lingen keinen Brennstoff an das belgische Atomkraftwerk Doel liefern. An der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung bestehen aus Sicht des Gerichts Zweifel, die eine umfassendere rechtliche Klärung erforderlich machen. Nun müssen klare Konsequenzen folgen: Die Bundesregierung muss ein Moratorium für alle Brennelement-Exporte verhängen, insbesondere für solche zu grenznahen Atomreaktoren.
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Mit herzlichen Grüßen,

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