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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | | | | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
Pestizide
sind in Südtirol auch einen Monat nach Eröffnung des Gerichtsprozesses
gegen unseren Agrarreferenten Karl Bär noch Gift für die
Meinungsfreiheit. Zwar schien für kurze Zeit der Erfolg zum Greifen nah:
Nach dem immensen öffentlichen Interesse für den Fall gab Landesrat
Arnold Schuler sein „Tiroler Wort“, dass die Klagen zurückgenommen
würden. Doch wie viel dieses Versprechen wirklich wert war, erfuhren wir
kurze Zeit später, als er den Rückzug vom Rückzug einleitete. Plötzlich
sollten wir Bedingungen erfüllen, um uns von der Bedrohung des
Gerichtsprozesses freizukaufen. Weil wir uns aber weiterhin keinen
Maulkorb verpassen lassen, verlangen Arnold Schuler und über tausend
Obstbäuerinnen und -bauern nach wie vor, dass wir strafrechtlich
verfolgt werden.
Doch damit nicht genug: Heute
wird in Bozen darüber verhandelt, ob auch gegen den Geschäftsführer des
oekom Verlags Anklage erhoben wird. Dessen angebliches Verbrechen: Er
verlegte ein Buch, in dem die schwerwiegenden Folgen des
Pestizideinsatzes in Südtirol für Mensch und Natur beschrieben werden.
Nicht nur Kritiker:innen der intensiven Südtiroler Obstwirtschaft
sollen zum Schweigen gebracht werden – selbst der Überbringer der
schlechten Nachricht soll sich nun vor Gericht verantworten müssen. Auch aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts sollen vor Gericht gezerrt werden, damit nach dem Willen der Kläger in Zukunft nicht mehr nur zwei, sondern gleich neun Personen angeklagt werden! Lesen Sie mehr dazu in unserer Meldung.
Helfen Sie uns und dem oekom verlag, die Meinungsfreiheit zu verteidigen und machen Sie über Social Media auf diesen Angriff auf demokratische Grundrechte aufmerksam! | | | | | | | | | Vielen Dank für Ihre Solidarität – gemeinsam werden wir diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit abwehren!
| | | | | | | | Frankreich: Bienengift-Verbot rechtens | | Der
Einsatz von fünf Insektengiften aus der Gruppe der Neonicotinoide, die
für Bienen hochgefährlich sind, ist in Frankreich seit 2018 verboten.
Der französische Pflanzenschutzverband wollte dies nicht hinnehmen und
klagte dagegen. Nun kam das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen
Union: Die erlassenen Verbote waren rechtens. Warum die Pestizide
trotzdem bald wieder auf Frankreichs Äckern landen, lesen Sie in unserer
Meldung.
| | | | | | | | | | | | | Gericht stoppt Brennelemente-Export | | Etappensieg
für unser Klagebündnis: Vorläufig darf die Atomfabrik in Lingen keinen
Brennstoff an das belgische Atomkraftwerk Doel liefern. An der
Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung bestehen aus Sicht des Gerichts
Zweifel, die eine umfassendere rechtliche Klärung erforderlich machen.
Nun müssen klare Konsequenzen folgen: Die Bundesregierung muss ein
Moratorium für alle Brennelement-Exporte verhängen, insbesondere für
solche zu grenznahen Atomreaktoren. | | | | | | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team des Umweltinstitut München
| | | | | | | | | | | PREVIEW!
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